Neu ab 1. Januar 2027

Die neue
geförderte Aktienrente
einfach berechnen

Das Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente – mit bis zu 1.740 € staatlicher Förderung im Jahr, ETF-Investments und einer Rendite, die sich wirklich lohnt.

📊 Jetzt berechnen Jetzt vormerken lassen
🆕
540 €
Max. Grundzulage p.a.
👪
300 €
Je Kind p.a.
📈
ETFs
Investitionen möglich
🆕
200 €
Junger-Sparer-Bonus
📅
01.01.27
Startdatum
Förderrechner
Berechne deine persönliche Förderung
Schiebe die Regler – die Ergebnisse aktualisieren sich in Echtzeit.

Deine Angaben Live-Rechner

150 €
35 Jahre
6 %
Deine staatliche Förderung
Grundzulage / Jahr
Staatliche Grundförderung
0 €
Kinderzulage / Jahr
Je förderberechtigtem Kind
0 €
Steuerersparnis / Jahr ? Günstigerprüfung: Das Finanzamt gibt dir automatisch das Beste – Zulage oder Steuererstattung, was auch immer höher ist.
Zusätzl. Steuerersparnis
0 €
Gesamt staatliche Unterstützung / Jahr
Zulagen + Steuerersparnis
0 €
Dein Netto-Eigenbeitrag / Jahr (nach Steuererstattung)
0 €
Förderquote: 0 %
Geschätztes Endvermögen mit 67 (vor Steuer) i Geschätztes Kapital vor Steuer. Im Alter wird die Aktienrente voll mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – in der Regel deutlich niedriger als heute. Eine Komplett-Auszahlung wäre förderschädlich. Bis zu 30 % kannst du ab 65 einmalig förderunschädlich entnehmen. Empfohlen: lebenslange Rente oder Auszahlplan.
Regulären Sparplan vergleichen
Alter 45
Einzahlungen
Förderung
Ertrag (brutto)
Vermögen nach Steuern
Einzahlungen
Förderung
Gesamtvermögen

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient ausschließlich zur unverbindlichen Information über das neue Altersvorsorgedepot (Altersvorsorgereformgesetz, gültig ab 01.01.2027) und ersetzt keine persönliche und detaillierte Beratung. Für individuelle steuerliche oder rechtliche Auskünfte wende dich an einen zugelassenen Fachberater.

Drei Schritte zur geförderten Altersvorsorge
Einfacher als Riester – mehr Flexibilität, bessere Rendite-Chancen.
01
Altersvorsorgedepot abschließen
Ab dem 1. Januar 2027 kannst du ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt bei einem anerkannten Anbieter eröffnen – als Depot oder als fondsgebundene Rentenversicherung, einfach und ohne Papierkram.
02
Monatlich einzahlen
Zahle flexibel ein – ab 10 €/Monat. Der Staat ergänzt automatisch deine Grundzulage und Kinderzulagen direkt in deine Vorsorge.
03
Rendite genießen
Investiere steuerlich gefördert in ETFs und Fonds. Im Standardtarif sind die Kosten auf max. 1,0 % p.a. begrenzt – mehr Rendite bleibt bei dir.
Förderberechtigte Personengruppen
Wer profitiert von der neuen Aktienrente?
Die Reform öffnet die Förderung deutlich breiter als die bisherige Riester-Rente.
💼
Arbeitnehmer
👔
Selbstständige
🏛
Beamte
👩‍💻
Freiberufler
❤️
Pflegepersonen
🌾
Landwirte
🌟
Freiwilligendienst
♻️
EM-Renten­bezieher
Deine Auszahlungsoptionen ab 65
Neu: Du entscheidest selbst, wie du dein Erspartes im Alter beziehst.
🕐
Lebenslange Rente
Du erhältst bis ans Lebensende eine monatliche Rente – unabhängig davon, wie alt du wirst. Absolute Planungssicherheit.
Maximale Sicherheit
💰
Teil-Einmalauszahlung
Bis zu 30 % deines angesparten Kapitals kannst du zu Rentenbeginn einmalig auszahlen lassen – für größere Anschaffungen oder Schuldentilgung.
Bis 30 % flexibel
Nachgelagerte Besteuerung
Doppelter Steuervorteil – heute & morgen
Du sparst jetzt Steuern und zahlst im Alter weniger – weil dein Renteneinkommen in der Regel niedriger ist.

💳 Wie funktioniert das?

Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr kannst du als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen. Du zahlst jetzt weniger Steuern – und die Wachstumsphase ist vollständig steuerfrei.

In der Rentenphase werden die Auszahlungen als Einkommen besteuert – aber dein Steuersatz ist dann oft deutlich niedriger.

Jahresbeitrag (Beispiel) 1.800 €
Steuersatz heute (42 %) – 756 € Steuern gespart
Steuersatz Rente (20 %) + 360 € Steuern später
Netto-Steuervorteil 396 € gewonnen
Steuerfreies Wachstum
Alle Erträge, Dividenden und Kursgewinne im Depot wachsen während der Ansparphase vollständig steuerfrei.
🆕
Sonderausgabenabzug
Eigenbeiträge bis 1.800 € p.a. sind steuerlich absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Zulage oder Steuererstattung).
💰
Niedriger Steuersatz im Alter
In der Rentenphase haben die meisten Menschen ein niedrigeres Einkommen – und damit auch einen geringeren Steuersatz als während des Berufslebens.
📋
Max. Einzahlung: 6.840 € p.a.
Beiträge über 1.800 €/Jahr erhalten keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug – aber alle Erträge wachsen abgeltungssteuerfrei im Depot. Du kannst bis zu 6.840 €/Jahr (570 € mtl.) investieren und profitierst vom vollen Zinseszins-Effekt.

Jetzt für die neue Förderung vormerken lassen

Unsere Experten berechnen deine individuelle Förderung und finden die beste Vorsorgelösung für dich.

Deine Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
✅ Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Alles, was du wissen musst
Riester (bis 2026)Aktienrente (ab 2027)
Grundzulage175 € pauschalBis 540 € (beitragsproportional)
Kinderzulage300 € pauschal1 € pro gespartem €, max. 300 € je Kind
Mindesteigenbeitrag4 % des Bruttoeinkommens (komplex)Nur 120 € im Jahr (10 €/Monat)
Max. Einzahlung p. a.2.100 € (inkl. Zulagen)6.840 € (davon 1.800 € gefördert)
Beitragsgarantie100 % PflichtKeine Pflicht – mehr Renditechancen
ETF-InvestmentsNur indirekt (mit Garantiekosten)Direkt – freie Fondsauswahl
AbschlusskostenOft in den ersten Jahren konzentriertGleichmäßig über die Laufzeit verteilt
AnbieterwechselOft teuer und komplexNach 5 Jahren kostenfrei, vorher max. 150 €
VererbbarkeitEingeschränktBeim Auszahlplan: ja
SelbstständigeAusgeschlossenAb 2027 förderberechtigt
Ja! Du kannst bis zu 570 € im Monat (6.840 €/Jahr) einzahlen. So unterscheiden sich geförderter und ungeförderter Teil:
Geförderter Teil (bis 1.800 €/Jahr)Ungeförderter Teil (1.801–6.840 €/Jahr)
Staatliche ZulagenJa (Grund-, Kinder-, Einsteiger-Bonus)Nein
SonderausgabenabzugJaNein
Steuerfrei in der AnsparphaseJa – keine AbgeltungssteuerJa – keine Abgeltungssteuer
Besteuerung bei AuszahlungVoll mit persönlichem EinkommensteuersatzNur Ertragsanteil (günstiger)
PfändungsschutzJaNein
Entnahme vor RentenalterNur unter strengen RegelnFlexibel möglich, keine Rückzahlung
Dein bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz – er läuft mit den bisherigen Förderbedingungen einfach weiter. Du musst nichts tun. Alle bisher erhaltenen Zulagen bleiben erhalten und werden nicht zurückgefordert.
Ein Wechsel ist freiwillig und kann sinnvoll sein – muss aber sorgfältig geprüft werden. Pro Wechsel: höhere Grundzulage (bis 540 € statt 175 €), ETF-Investments, niedrigere Kosten, mehr Flexibilität. Contra Wechsel: Laufende Abschlusskosten im alten Vertrag sind ggf. schon bezahlt; bei manchen Tarifen gibt es Stornogebühren oder Verlust von Zusatzleistungen (z. B. Berufsunfähigkeitsschutz). Navion analysiert deinen Altvertrag kostenlos und zeigt dir, ob ein Wechsel lohnt.
Ja – eine förderunschädliche Übertragung des gesamten Riester-Guthabens (inkl. erhaltener Zulagen) in ein neues Altersvorsorgedepot ist möglich. Steuern oder Rückforderungen fallen nicht an, solange das Geld in einem zertifizierten Vertrag bleibt. Der abgebende Anbieter darf in den ersten fünf Vertragsjahren maximal 150 € Wechselgebühr berechnen, danach ist der Wechsel kostenfrei. Der neue Anbieter darf auf das übertragene Guthaben keine Abschlusskosten erheben.
Achtung: Eine Kündigung (schädliche Verwendung) ist teuer. Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden vom Finanzamt zurückgefordert – inklusive Zinsen. Außerdem zahlst du Einkommensteuer auf die Erträge. Kündige deinen Riester-Vertrag deshalb nur nach eingehender Beratung. In den meisten Fällen ist ein Beitragsfreistellung oder Wechsel die bessere Option.
Du kannst deinen Riester-Vertrag jederzeit beitragsfrei stellen – das bedeutet, du zahlst nichts mehr ein, aber der Vertrag läuft weiter und das angesparte Guthaben wächst. Bereits erhaltene Zulagen bleiben erhalten. Gleichzeitig kannst du dann parallel ein neues Altersvorsorgedepot mit voller Förderung besparen. Diese Kombination kann sinnvoll sein, wenn der Altvertrag noch gute Konditionen hat.
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren. Du kannst zwischen einer lebenslangen Rente, einem Entnahmeplan bis mindestens 85 Jahren oder einer Kombination wählen. Zusätzlich können bis zu 30 % einmalig ausgezahlt werden.
Ab 2027 gibt es drei Produktkategorien – du kannst selbst wählen, was zu deiner Risikobereitschaft passt:
VarianteFür wen?GarantieKosten
Freies DepotErfahrene Anleger, die selbst ETFs wählen möchtenKeineKeine gesetzliche Grenze, volle Transparenz
StandarddepotEinsteiger – einfach, günstig, ohne AuswahlKeineMax. 1,0 % Effektivkosten p. a.
GarantieproduktSicherheitsorientierte Sparer80 % oder 100 % wählbarHöher als Depot, dafür Kapitalschutz
Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit zertifizierten Anbietern aller Kategorien zusammen und finden das passende Produkt für dich.
StandarddepotFreies Depot
Fondsauswahl2 Fonds (vom Anbieter vorgegeben)Freie Wahl aus zugelassenen ETFs/Fonds
KostendeckelMax. 1,0 % Effektivkosten p. a.Kein gesetzlicher Deckel
KostentransparenzProduktinformationsblatt mit EffektivkostenProduktinformationsblatt mit Effektivkosten
AbschlusskostenGleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt (keine Zillmerung mehr)
AnbieterwechselErste 5 Jahre: max. 150 € · Danach: kostenfrei
KostenerhöhungAnbieter muss 4 Monate vorher informieren – du kannst dann jederzeit kostenfrei wechseln
Für übertragenes Guthaben beim Anbieterwechsel darf der neue Anbieter keine Abschlusskosten erheben.
Beim Auszahlungsplan (monatliche Entnahmen bis mindestens 85 Jahre) ist das noch nicht ausgezahlte Restguthaben vererbbar. Bei der lebenslangen Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod – es gibt kein vererbares Restguthaben, dafür hast du absolute Planungssicherheit bis ans Lebensende. Du kannst bei Rentenbeginn selbst entscheiden, welche Option besser zu dir passt – oder beide kombinieren.
Ja! Das ist eine der wichtigsten Neuerungen ab 2027. Bisher waren Selbstständige und Freiberufler von der Riester-Förderung weitgehend ausgeschlossen. Ab 2027 sind auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten) förderberechtigt. Damit erhalten rund vier Millionen weitere Bürger Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge.